Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18468
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 (https://dejure.org/2010,18468)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 (https://dejure.org/2010,18468)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - L 11 KA 31/09 (https://dejure.org/2010,18468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Entsprechend der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -) zum Erfordernis einer fortführungsbefugten Praxis für die Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4 SGB V werde man auch für die Nachbesetzung von Arztstellen (in einem MVZ) eine gewisse Kontinuität fordern müssen.

    Zwar hat das BSG in dem von Bäune angeführten Urteil vom 29.09.1999 (a.a.O.) für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V in grammatikalischer und teleologischer Auslegung anerkannt, dass ein Nachbesetzungsrecht eines bisher als Vertragsarzt zugelassenen Praxisinhabers in überversorgten Planungsbereichen nur noch ausgeübt werden kann, wenn der ausscheidende Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Zulassung - von der seltenen Situation eines Ruhens der Zulassung (§ 95 Abs. 5 SGB V) abgesehen - tatsächlich unter einer bestimmten Anschrift in nennenswertem Umfang (noch) vertragsärztlich und nicht ausschließlich privatärztlich tätig gewesen ist (BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -, im Anschluss an diese Entscheidung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - L 7 KA 65/08 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.05.2008 - L 3 B 369/08 KA ER -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2007 - L 5 KA 1/07 -, LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -).

  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Die Fachgerichte haben jedoch bei Auslegung und Anwendung des Gesetzes die Bedeutung des betroffenen Grundrechts und den Umfang seines Schutzbereiches zu beachten und sind, wenn sie Einschränkungen für geboten erachten, an dieselben Maßstäbe wie der Gesetzgeber gebunden (vgl. BVerfG, Urteil vom 03.07.2003 - 1 BvR 238/01 -).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Soweit - wie hier - durch das Gerichtsverfahren der Streit der Beteiligten im Ganzen bereinigt wird, ist die sog. Elementenfeststellungsklage (ausnahmsweise) zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R -).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Der angefochtene Verwaltungsakt des Beklagten hat sich nämlich im Verlaufe des sozialgerichtlichen Verfahrens dadurch im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG erledigt, dass der ZA die Anstellung der Beigeladenen zu 7) ab 01.04.2008 genehmigt hat und die Anstellungsgenehmigung nur für die Zukunft erteilt werden kann (vgl. für die nachträgliche Genehmigung eines Vertragsarztsitzes gemäß § 24 Abs. 4 Ärzte-ZV BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 -, für die Genehmigung der Anstellung bei einem Vertragsarzt gemäß § 32b Ärzte-ZV Lieboldt/Zalewski Kassenarztrecht Bd.III Anm. E 32b-11b und Schallen, Zulassungsverordnung, 7. Auflage, 2009, § 32 b Rdn. 88 "in Hinblick auf die weitgehend statusrechtliche Annäherung des angestellten Arztes an den zugelassenen Vertragsarzt").
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Dieser Grundsatz gilt aber ungeachtet dessen auch für das sozialgerichtliche Verfahren (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 33/94 -, Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 55 Rdn. 19) und zwar auch dann, wenn mit der Feststellungsklage eine sozialrechtliche Vorfrage entschieden werden soll, die für künftige Verfahren vor den ordentlichen Gerichten bedeutsam ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    In § 103 Abs. 4a SGB V nicht vorgesehene Kriterien oder Anforderungen dürfen die Zulassungsgremien nicht aufstellen (Beschluss des Senats vom 21.06.2010 - L 11 B 26/09 KA ER - zu § 103 Abs. 4 SGB V mit weiteren Ausführungen).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 1/07
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Zwar hat das BSG in dem von Bäune angeführten Urteil vom 29.09.1999 (a.a.O.) für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V in grammatikalischer und teleologischer Auslegung anerkannt, dass ein Nachbesetzungsrecht eines bisher als Vertragsarzt zugelassenen Praxisinhabers in überversorgten Planungsbereichen nur noch ausgeübt werden kann, wenn der ausscheidende Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Zulassung - von der seltenen Situation eines Ruhens der Zulassung (§ 95 Abs. 5 SGB V) abgesehen - tatsächlich unter einer bestimmten Anschrift in nennenswertem Umfang (noch) vertragsärztlich und nicht ausschließlich privatärztlich tätig gewesen ist (BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -, im Anschluss an diese Entscheidung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - L 7 KA 65/08 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.05.2008 - L 3 B 369/08 KA ER -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2007 - L 5 KA 1/07 -, LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Daran fehlt es, wenn er zu Unrecht beigeladen wurde oder die angegriffene Entscheidung nicht zu einer Verletzung seiner subjektiven Rechte führen kann (Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2009 - L 5 KA 2164/08 -, Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, 2009, vor § 143 Rdn. 4a jeweils mit m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - L 7 KA 65/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung wegen Überversorgung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Zwar hat das BSG in dem von Bäune angeführten Urteil vom 29.09.1999 (a.a.O.) für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V in grammatikalischer und teleologischer Auslegung anerkannt, dass ein Nachbesetzungsrecht eines bisher als Vertragsarzt zugelassenen Praxisinhabers in überversorgten Planungsbereichen nur noch ausgeübt werden kann, wenn der ausscheidende Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Zulassung - von der seltenen Situation eines Ruhens der Zulassung (§ 95 Abs. 5 SGB V) abgesehen - tatsächlich unter einer bestimmten Anschrift in nennenswertem Umfang (noch) vertragsärztlich und nicht ausschließlich privatärztlich tätig gewesen ist (BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -, im Anschluss an diese Entscheidung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - L 7 KA 65/08 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.05.2008 - L 3 B 369/08 KA ER -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2007 - L 5 KA 1/07 -, LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2002 - L 5 KA 382/02
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 11 KA 31/09
    Zwar hat das BSG in dem von Bäune angeführten Urteil vom 29.09.1999 (a.a.O.) für das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Abs. 4 SGB V in grammatikalischer und teleologischer Auslegung anerkannt, dass ein Nachbesetzungsrecht eines bisher als Vertragsarzt zugelassenen Praxisinhabers in überversorgten Planungsbereichen nur noch ausgeübt werden kann, wenn der ausscheidende Vertragsarzt zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Zulassung - von der seltenen Situation eines Ruhens der Zulassung (§ 95 Abs. 5 SGB V) abgesehen - tatsächlich unter einer bestimmten Anschrift in nennenswertem Umfang (noch) vertragsärztlich und nicht ausschließlich privatärztlich tätig gewesen ist (BSG, Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R -, im Anschluss an diese Entscheidung LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - L 7 KA 65/08 -, LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.05.2008 - L 3 B 369/08 KA ER -, LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.02.2007 - L 5 KA 1/07 -, LSG Baden-Würrtemberg, Urteil vom 08.05.2002 - L 5 KA 382/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - L 11 KA 96/12
    Der Senat hatte in dem zugrundeliegenden Urteil vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 - noch ausdrücklich festgestellt, dass dem Gesetz weder eine zeitliche Befristung für die Nachbesetzung einer MVZ-Arztstelle zu entnehmen sei noch Analogiebildungen zulässig seien.

    Zudem hat der Senat diese Erkenntnis mit Urteil vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 - ausdrücklich bestätigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2013 - L 5 KA 2603/12
    Dass der ZA über den Antrag erst am 22.4.2010 entschieden habe, beruhe auf der Fehleinschätzung der Vertretungsbefugnis des Dr. P ... Für die Fristwahrung genüge es, wenn der Nachbesetzungsantrag dem ZA in der genannten Frist zugehe und alle materiellen Voraussetzungen erfüllt seien (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2011, - B 6 KA 23/11 R - auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.10.2010, - L 11 KA 31/09 -).

    Entgegen der Auffassung des Senats (Beschluss vom 8.12.2010, - L 5 KA 3673/10 ER-B -) müsse bei Nachbesetzungen auch nicht zwingend an den Beschäftigungsumfang des unmittelbaren Vorgängerarztes angeknüpft werden; im Rahmen der Nachbesetzungsfrist von 6 Monaten sei vielmehr auch der Beschäftigungsumfang eines "Vorvorgängerarztes" maßgeblich (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.10.2010, - L 11 KA 31/09 - 2b, bb).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 380/10

    Krankenversicherung

    Nach herrschender Methodenlehre (vgl. Rüthers, Rechtstheorie, 3. Auflage, 2007, § 23 II.1., Cramer, Juristische Methodenlehre, 2. Auflage 2005, Seite 178 f., jeweils m.w.N.) wird im Fall der Gesetzesanalogie eine Norm, die für einen bestimmten Tatbestand eine gesetzliche Regelung enthält, auf einen anderen gesetzlich (planwidrig) nicht geregelten Tatbestand entsprechend angewendet, nachdem sich bei einem Vergleich ergeben hat, dass beide Tatbestände vergleichbar und deshalb rechtlich gleich zu bewerten sind, also zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangen (vgl. auch Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 9. Auflage, 2007, Einleitung Rdn. 7a m.w.N.; ebenso Urteil des Senats vom 27.10.2010 - L 11 KA 31/09 - ).
  • SG München, 27.03.2014 - S 38 KA 365/12

    Zulassung einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie als

    Es stellt sich die Frage, ob die Erklärung der Beigeladenen zu 8 als Verzicht (Aufgabe der durch den Berufungsausschuss erlangten Vergünstigungen; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2010, Az. L 11 KA 31/09) auszulegen ist, oder als Rücknahme eines Antrags/Widerspruchs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht